Finanzamt Außernzell

Die Gemeinde Außernzell im Kreis Deggendorf im Freistaat Bayern wird vom Finanzamt Deggendorf betreut. Einwohner dieser Gemeinde können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Fristen sind für die rechtzeitige Einreichung von Steuererklärungen entscheidend, daher sollten Sie diese aufmerksam verfolgen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass Ihnen ein anderes Finanzamt zugewiesen wird. Für die Suche nach dem zuständigen Finanzamt für Ihren Wohnort bietet unser Finanzamt-Finder eine schnelle Lösung. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder den erforderlichen Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts Deggendorf jederzeit bereit, Ihnen zu helfen.

Außernzell im Überblick

Einwohner 1.535 789 männlich
746 weiblich
Fläche 24,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 226

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Deggendorf

Adresse

Pfleggasse 18
94469 Deggendorf

Postfach 1355 , 94453 Deggendorf

Kontakt

Telefon 0991 384-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0991 384-150

Finanzamtsnummer

9108

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 15.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Langer Donnerstag von März - Juni 7:30 - 17:00 Uhr

Bankverbindung

SPARKASSE DEGGENDORF

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1DEG

Zuständig für Postleitzahlen

94532

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Außernzell

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank