Finanzamt Baar

Die Gemeinde Baar, eingebettet im Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Mayen. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden. Bei Unklarheiten über die benötigten Belege steht Ihnen das Finanzamt ebenfalls zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt derzeit für Sie zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden. Dieser Dienst ist besonders hilfreich, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Angelegenheiten rechtzeitig und korrekt abwickeln.

Baar im Überblick

Einwohner 1.990 1.030 männlich
960 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 280

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Mayen

Adresse

Westbahnhofstr. 11
56727 Mayen

Postfach 1363 , 56703 Mayen

Kontakt

Telefon 02651/70260
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02651/702626090

Finanzamtsnummer

2729

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56729

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baar

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank