Finanzamt Babenhausen

In der Stadt Babenhausen, die im Kreis Darmstadt-Dieburg in Hessen liegt, ist das Finanzamt Dieburg für die steuerliche Betreuung zuständig. Die Bürger haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung zu holen. Auch wichtige Informationen zur Lohnsteuer und den entsprechenden Fristen sind im Finanzamt verfügbar. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu ermitteln. Das Finanzamt Dieburg ist eine zentrale Anlaufstelle für die Stadt Babenhausen und sorgt dafür, dass alle steuerlichen Anliegen der Einwohner effizient und fristgerecht bearbeitet werden.

Babenhausen im Überblick

Einwohner 17.695 8.785 männlich
8.910 weiblich
Fläche 66,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 186

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Dieburg

Adresse

Marienstraße 19
64807 Dieburg

Postfach 1209 , 64802 Dieburg

Kontakt

Telefon 06071 2006-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2608

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung.
Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Dieburg

IBAN: DE48500000000050801501

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

64824, 64825, 64826, 64827, 64832

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Babenhausen

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Grundsteuer A 470%
Grundsteuer B 645%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank