Finanzamt Bad Alexandersbad

Bad Alexandersbad, eine schöne Gemeinde im Kreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, gehört zum Finanzamt Wunsiedel mit Außenstelle Selb. Wenn Sie in Bad Alexandersbad wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dort finden Sie kompetente Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer gerne zur Verfügung stehen. Achten Sie auf die wichtigen Fristen, die für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen gelten, um Probleme zu vermeiden. Ein Umzug kann die Zuständigkeit des Finanzamts ändern; bei einem Wechsel des Wohnorts über die Gemeindegrenzen sollten Sie dies im Hinterkopf behalten. Um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Belege rechtzeitig und korrekt einreichen.

Bad Alexandersbad im Überblick

Einwohner 914 446 männlich
468 weiblich
Fläche 8,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 238

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Wunsiedel mit Außenstelle Selb

Adresse

Sonnenstr. 11
95632 Wunsiedel

Kontakt

Telefon 09232 607-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09232 607-200

Finanzamtsnummer

9258

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HOCHFRANKEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE83780500000380020750

BIC: BYLADEM1HOF

Zuständig für Postleitzahlen

95680

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Alexandersbad

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 220%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank