Finanzamt Bad Belzig

Bad Belzig, eine Stadt im Kreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg, ist dem Finanzamt Brandenburg unterstellt. Für die Bürger dieser Stadt bietet das Finanzamt umfassende Dienstleistungen an, darunter die Einreichung der Einkommensteuererklärung. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder benötigten Belegen können sich die Einwohner von Bad Belzig direkt an das Finanzamt Brandenburg wenden. Es ist wichtig, Fristen im Blick zu behalten, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Angelegenheiten rechtzeitig erledigt werden. Sollte ein Umzug geplant sein, denken Sie daran, dass dies einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen könnte. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Die Mitarbeiter des Finanzamtes Brandenburg stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen weiterzuhelfen.

Bad Belzig im Überblick

Einwohner 11.118 5.410 männlich
5.708 weiblich
Fläche 236,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Bankverbindung

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Kontoinhaber: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14801, 14802, 14806

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Belzig

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 415%
Gewerbesteuer 325%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank