Finanzamt Bad Buchau

Bad Buchau, eine Stadt im Biberach-Kreis in Baden-Württemberg, liegt im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Riedlingen des Finanzamts Biberach. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können sich vertrauensvoll an die Außenstelle wenden. Bei Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter Ihnen zur Verfügung und klären auch Ihre Fragen zu Fristen und Steuerbescheiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, jederzeit das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, sodass Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten ohne Probleme regeln können.

Bad Buchau im Überblick

Einwohner 3.941 1.916 männlich
2.025 weiblich
Fläche 16,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Biberach Außenstelle Riedlingen

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351 59-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351 591005

Finanzamtsnummer

2879

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Kirchstr. 30, Riedlingen ist die Besucheradresse der Außenstelle, Postanschrift: Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88417, 88418, 88419, 88422

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Buchau

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank