Finanzamt Bad Ditzenbach

Bad Ditzenbach, im Kreis Göppingen in Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Göppingen Außenstelle Geislingen. Die Einwohner Bad Ditzenbachs können ihre Einkommensteuererklärung hier einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen zu beachten, um Probleme zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Dank unseres Finanzamt-Finders finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Bei Fragen zu Lohnsteuer, Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts Göppingen Außenstelle Geislingen gerne bereit, Ihnen zu helfen. Ihre steuerlichen Angelegenheiten sind hier in guten Händen.

Bad Ditzenbach im Überblick

Einwohner 167 81 männlich
86 weiblich
Fläche 3,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Göppingen Außenstelle Geislingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2862

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73312, 73342, 73345

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Ditzenbach

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank