Finanzamt Bad Elster

Bad Elster, Stadt im Vogtlandkreis im Freistaat Sachsen, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Plauen. In dieser Gemeinde können Sie Ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch in Papierform einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer finden Sie hier kompetente Unterstützung. Es empfiehlt sich, die Fristen für die Steuererklärung im Blick zu behalten, damit Sie keine wichtigen Termine verpassen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich der zuständige Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Belange ändert. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Bad Elster zuständige Finanzamt zu ermitteln. Ihr Finanzamt Plauen steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung, um Ihnen bei Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen zu helfen.

Bad Elster im Überblick

Einwohner 3.552 1.675 männlich
1.877 weiblich
Fläche 19,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 165

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Plauen

Adresse

Europaratstraße 17
08523 Plauen

Postfach 100384 , 08507 Plauen

Kontakt

Telefon 03741 7189-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03741 7189-9000

Finanzamtsnummer

3223

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 14.30 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Plauen

IBAN: DE23870000000087001512

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

08645

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Elster

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank