Finanzamt Bad Ems

Bad Ems, eine Stadt im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Montabaur-Diez. Wenn Sie in Bad Ems wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen und Unterstützung bei steuerlichen Fragen zu erhalten. Das Finanzamt bietet Ihnen zudem Informationen zu Lohnsteuer und Fristen, die für die Einreichung von Steuererklärungen wichtig sind. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann dazu führen, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Um einfach und schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Bad Ems im Überblick

Einwohner 778 396 männlich
382 weiblich
Fläche 1,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56118, 56119, 56120, 56121, 56122, 56123, 56126, 56128, 56129, 56130, 56132

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Ems

?
Grundsteuer A 398%
Grundsteuer B 523%
Gewerbesteuer 424%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank