Finanzamt Bad Essen

Die Gemeinde Bad Essen im Kreis Osnabrück, Niedersachsen, wird dem Finanzamt Osnabrück-Land zugeordnet. Hier können Sie nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, sondern auch Beratung zu Ihrer steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt beantwortet gerne Ihre Fragen zu Lohnsteuer, Fristen und den benötigten Belegen für Ihre Steuererklärung. Wenn Sie in Bad Essen wohnen und planen, umzuziehen, bedenken Sie bitte, dass sich dadurch auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern könnte. Nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um sich schnell über das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu informieren. Das Finanzamt Osnabrück-Land bietet Ihnen die notwendige Unterstützung bei der Klärung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten in Bad Essen.

Bad Essen im Überblick

Einwohner 16.265 8.004 männlich
8.261 weiblich
Fläche 103,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 38

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Osnabrück-Land

Adresse

Winkelhausenstraße 24
49090 Osnabrück

Postfach 1280 , 49002 Osnabrück

Kontakt

Telefon 0541 5842-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2365

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE MELLE

Kontoinhaber: Finanzamt Osnabrück-Land

IBAN: DE60265522860000110007

BIC: NOLADE21MEL

Zuständig für Postleitzahlen

49148, 49152

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Essen

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank