Finanzamt Bad Friedrichshall

Bad Friedrichshall, Stadt im Heilbronn-Kreis in Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Heilbronn. Bewohner dieser Stadt können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten dort Antworten auf alle steuerlichen Anfragen, die sich zur Veranlagung und Lohnsteuer ergeben. Es ist ratsam, sich über Fristen und erforderliche Belege im Vorfeld zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Auch bei der Klärung von Steuerbescheiden steht das Finanzamt Heilbronn bereit, um Ihnen die nötigen Informationen bereitzustellen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um die richtige Anlaufstelle für Ihren Wohnort zu finden und sich umfassend über die notwendigen Schritte zu informieren.

Bad Friedrichshall im Überblick

Einwohner 69 32 männlich
37 weiblich
Fläche 4,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74173, 74174, 74177

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Friedrichshall

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank