Finanzamt Bad Grund (Harz)

Die Stadt Bad Grund (Harz) im Kreis Göttingen, Niedersachsen, wird von dem Finanzamt Northeim-Herzberg am Harz betreut. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter in Bad Grund gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die Abgabe von Belegen einzuhalten, um etwaige Verzögerungen zu vermeiden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um die Kontaktinformationen des zuständigen Finanzamtes zu erhalten. Beachten Sie außerdem, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten zuständig wird.

Bad Grund (Harz) im Überblick

Einwohner 7.738 3.894 männlich
3.844 weiblich
Fläche 41,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 52

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Northeim-Herzberg am Harz

Adresse

Graf-Otto-Str. 31
37154 Northeim

Postfach 1261 , 37142 Northeim

Kontakt

Telefon 05551 704-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2335

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE NORTHEIM

Kontoinhaber: Finanzamt Northeim-Herzberg a.H.

IBAN: DE31262500010000000208

BIC: NOLADE21NOM

Zuständig für Postleitzahlen

37535, 37539

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Grund (Harz)

?
Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank