Finanzamt Bad Herrenalb

In der Stadt Bad Herrenalb im Kreis Calw, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg zuständig. Die Einwohner von Bad Herrenalb können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer an die zuständigen Mitarbeiter wenden. Ein rechtzeitiges Einreichen der Steuererklärung ist wichtig, um Fristen einzuhalten und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Halten Sie alle notwendigen Belege bereit, damit die Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten reibungslos verläuft. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen, das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen könnte, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird.

Bad Herrenalb im Überblick

Einwohner 3.868 1.904 männlich
1.964 weiblich
Fläche 21,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Pforzheim Außenstelle Neuenbürg

Adresse

Wildbader Str. 107
75305 Neuenbürg

Kontakt

Telefon 07231 183-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07231 183-1166

Finanzamtsnummer

2849

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Bitte abweichende Postanschrift beachten: Moltkestr. 8, 75179 Pforzheim

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE24660000000066001520

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

76328, 76329, 76332

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Herrenalb

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Grundsteuer A 1900%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank