Finanzamt Bad Hönningen

In der Stadt Bad Hönningen, die im Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Neuwied zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die freundlichen Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen auch bei Lohnsteuerfragen zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Klärung von Steuerbescheiden. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen zu gewährleisten. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich auch das zuständige Finanzamt ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Bad Hönningen im Überblick

Einwohner 20.097 9.671 männlich
10.426 weiblich
Fläche 57,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53547, 53551, 53552, 53553, 53557

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Hönningen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 470%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank