Finanzamt Bad Laer

In Bad Laer, einer Gemeinde im Kreis Osnabrück in Niedersachsen, ist das Finanzamt Osnabrück-Land für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Hier können Sie nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, sondern auch wertvolle Informationen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und notwendigen Belegen erhalten. Das Finanzamt steht Ihnen mit Rat zur Seite und hilft Ihnen, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung einzuhalten. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Osnabrück-Land bietet Ihnen in Bad Laer umfassende Unterstützung, damit Ihre steuerlichen Angelegenheiten reibungslos ablaufen.

Bad Laer im Überblick

Einwohner 8.895 4.400 männlich
4.495 weiblich
Fläche 46,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 38

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Osnabrück-Land

Adresse

Winkelhausenstraße 24
49090 Osnabrück

Postfach 1280 , 49002 Osnabrück

Kontakt

Telefon 0541 5842-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2365

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE MELLE

Kontoinhaber: Finanzamt Osnabrück-Land

IBAN: DE60265522860000110007

BIC: NOLADE21MEL

Zuständig für Postleitzahlen

49192, 49193, 49195, 49196

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Laer

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank