Finanzamt Bad Liebenwerda

Im Stadtbereich Bad Liebenwerda, der im Kreis Elbe-Elster in Brandenburg liegt, ist das Finanzamt Calau der Ansprechpartner für steuerliche Belange. Wenn Sie in Bad Liebenwerda wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einfach einreichen und werden bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung gerne unterstützt. Es ist wesentlich, dass Sie alle Fristen zur Einreichung beachten und alle erforderlichen Belege rechtzeitig vorlegen, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde könnte ein Wechsel des zuständigen Finanzamts notwendig sein. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist, nutzen Sie unsere benutzerfreundliche Suchfunktion, den Finanzamt-Finder.

Bad Liebenwerda im Überblick

Einwohner 8.899 4.288 männlich
4.611 weiblich
Fläche 138,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

04895, 04920, 04921, 04924, 04931

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Liebenwerda

?
Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank