Finanzamt Bad Nenndorf

Die Stadt Bad Nenndorf im Kreis Schaumburg, Niedersachsen, hat das Finanzamt Stadthagen als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Unterstützung zu Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Es ist wichtig, die Abgabefristen im Blick zu behalten, um keine Fristen zu versäumen. Bei Anliegen zur Lohnsteuer oder zu Ihren Steuerbescheiden können Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Finanzamtes wenden. Um das für Sie zuständige Finanzamt zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Sollte ein Umzug innerhalb oder außerhalb der Gemeinde erfolgen, kann dies dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, was vor der Abgabe Ihrer Steuerangelegenheiten berücksichtigt werden sollte.

Bad Nenndorf im Überblick

Einwohner 11.686 5.557 männlich
6.129 weiblich
Fläche 23,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 40

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Stadthagen

Adresse

Schloß
31655 Stadthagen

Kontakt

Telefon 05721 705-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2344

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE SCHAUMBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Stadthagen

IBAN: DE58255514800470140401

BIC: NOLADE21SHG

Zuständig für Postleitzahlen

31542

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Nenndorf

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank