Finanzamt Bad Orb

In der Stadt Bad Orb, die im Main-Kinzig-Kreis in Hessen liegt, ist das Finanzamt Gelnhausen zuständig. Bewohner von Bad Orb haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einzureichen, wobei sowohl die persönliche Abgabe als auch die Online-Variante zur Verfügung stehen. Das Finanzamt Gelnhausen bietet umfassende Informationen und Hilfestellungen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Achten Sie darauf, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um die richtige Behörde für Ihren Wohnort zu finden. Zudem sollten Sie sich der Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen bewusst sein, um mögliche Verspätungen bei Steuerbescheiden zu vermeiden.

Bad Orb im Überblick

Einwohner 9.934 4.748 männlich
5.186 weiblich
Fläche 47,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 174

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Gelnhausen

Adresse

Frankfurter Straße 14
63571 Gelnhausen

Postfach 1262 , 63552 Gelnhausen

Kontakt

Telefon 06051 86-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2619

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

63611, 63612, 63613, 63614, 63619

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Orb

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank