Finanzamt Bad Peterstal-Griesbach

Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach gehört zum Ortenaukreis in Baden-Württemberg und ist dem Finanzamt Offenburg -14- zugeordnet. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Einreichung und können sich über wichtige Fristen informieren. Das Finanzamt hilft Ihnen auch, die benötigten Belege zu organisieren, um Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht einzureichen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie beachten, dass sich die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt ändern kann. Um das für Sie zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Diese macht es Ihnen leicht, immer den richtigen Ansprechpartner zu erreichen.

Bad Peterstal-Griesbach im Überblick

Einwohner 7.956 3.864 männlich
4.092 weiblich
Fläche 26,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Offenburg -14-

Adresse

Zeller Str. 1
77654 Offenburg

Postfach 1440 , 77604 Offenburg

Kontakt

Telefon 0781 12026-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0781 12026-1999

Finanzamtsnummer

2814

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE78660000000066001518

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

72250, 77737, 77740

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Peterstal-Griesbach

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank