Finanzamt Bad Rappenau

In Bad Rappenau, einer Stadt im Heilbronn-Kreis in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Heilbronn für sämtliche steuerlichen Belange zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert einreichen und alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Ebenso erhalten Sie Unterstützung bei Lohnsteuerangelegenheiten und können sich über Fristen sowie benötigte Belege informieren. Steuerbescheide werden ebenfalls vom Finanzamt Heilbronn bearbeitet, weshalb es wichtig ist, sich rechtzeitig über die Abläufe zu informieren. Ein Umzug innerhalb oder außerhalb der Gemeinde kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um die für Sie richtige Steuerbehörde zu finden, verwenden Sie bitte unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen schnell die relevanten Infos liefert.

Bad Rappenau im Überblick

Einwohner 157 80 männlich
77 weiblich
Fläche 8,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74898, 74899, 74900, 74903, 74904, 74906

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Rappenau

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Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank