Finanzamt Bad Rippoldsau-Schapbach

Die Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach gehört zum Kreis Freudenstadt in Baden-Württemberg und wird vom Finanzamt Freudenstadt betreut. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnhaft sind, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt bietet auch umfassende Beratung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung zu beachten, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder den benötigten Belegen hilft Ihnen das Team des Finanzamts gerne weiter. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.

Bad Rippoldsau-Schapbach im Überblick

Einwohner 2.366 1.172 männlich
1.194 weiblich
Fläche 11,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Freudenstadt

Adresse

Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt

Kontakt

Telefon 07441/560
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07441/561011

Finanzamtsnummer

2842

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE FREUDENSTADT

IBAN: DE59642510600000019565

BIC: SOLADES1FDS

Zuständig für Postleitzahlen

77776

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Rippoldsau-Schapbach

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Grundsteuer A 750%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank