Finanzamt Bad Salzschlirf

Bad Salzschlirf, eine Gemeinde im Fulda-Kreis, Hessen, wird vom Finanzamt Fulda betreut. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie beantworten Fragen zur steuerlichen Veranlagung, klären Lohnsteuerfragen und informieren Sie über Fristen und Steuerbescheide. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise eine Änderung des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Unterstützung erhalten, empfehlen wir die Nutzung unserer Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen hilft, das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Bad Salzschlirf im Überblick

Einwohner 3.629 1.716 männlich
1.913 weiblich
Fläche 13,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 173

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Fulda

Adresse

Gerbergasse 19
36037 Fulda

Postfach 1346 , 36003 Fulda

Kontakt

Telefon 0661 9610-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2618

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Termine nach Vereinbarung -
Weitere Informationen im Internet und www.finanzamt-fulda.de

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36359, 36360, 36361, 36364

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Salzschlirf

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Grundsteuer A 695%
Grundsteuer B 695%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank