Finanzamt Bad Saulgau

Die Stadt Bad Saulgau, die im Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg, liegt, ist dem Finanzamt Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau zugeordnet. In Bad Saulgau können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung kompetente Unterstützung. Auch bei der Thematik Lohnsteuer und den wichtigen Fristen sind die Mitarbeiter des Finanzamts stets bereit, Ihnen zu helfen. Zudem informieren sie Sie über die Erstellung von Steuerbescheiden und die Notwendigkeit von Belegen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. Die Steuerexperten in Bad Saulgau stehen bereit, um Sie bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten umfassend zu unterstützen.

Bad Saulgau im Überblick

Einwohner 438 208 männlich
230 weiblich
Fläche 5,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07581 504-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07581 504-499

Finanzamtsnummer

2881

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Besucheradresse: Bad Saulgau, Schulstr. 5

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

88340, 88341, 88342, 88343, 88344, 88348

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Saulgau

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank