Finanzamt Bad Schmiedeberg

In der Stadt Bad Schmiedeberg, die im Kreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt liegt, ist das Finanzamt Wittenberg für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Möchten Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder haben Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung? Hier erhalten Sie kompetente Unterstützung. Auch bei Informationen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden sind die Mitarbeiter des Finanzamtes Ihre Ansprechpartner. Vergessen Sie nicht, alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um Fristen einzuhalten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das passende Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden.

Bad Schmiedeberg im Überblick

Einwohner 7.941 3.897 männlich
4.044 weiblich
Fläche 161,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 70

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Wittenberg

Adresse

Dresdener Straße 40
06886 Wittenberg

Postfach 10 02 54 , 06872 Wittenberg

Kontakt

Telefon 03491 430-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03491 430-4600

Finanzamtsnummer

3115

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Wittenberg

IBAN: DE51810000000080501507

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06902, 06905

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Schmiedeberg

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank