Finanzamt Bad Schussenried

In der Stadt Bad Schussenried im Biberach-Kreis, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Biberach Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Belange. Einwohner von Bad Schussenried haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie jederzeit auf die Unterstützung der Mitarbeiter des Finanzamts zählen, die Ihnen auch bei der Einhaltung von Fristen und der Einsichtnahme in Steuerbescheide zur Seite stehen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus eventuell ein neues zuständiges Finanzamt nach sich zieht. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen und Ansprechpartner haben, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Finder-Funktion. Damit finden Sie schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt und bleiben bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten auf dem richtigen Kurs.

Bad Schussenried im Überblick

Einwohner 1.615 793 männlich
822 weiblich
Fläche 6,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Biberach

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351/590
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351/591119

Finanzamtsnummer

2854

Öffnungszeiten

Kundenzentrum, Bahnhofstr. 13:

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88423, 88424, 88427

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Schussenried

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 348%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank