Finanzamt Bad Überkingen

In Bad Überkingen, im Kreis Göppingen in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen für die steuerlichen Belange zuständig. Die Bürger dieser Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer beantworten die Mitarbeiter des Finanzamts gewissenhaft. Bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung sollten Sie die geltenden Fristen im Blick behalten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Das Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen steht Ihnen auch bei Fragen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen zur Seite.

Bad Überkingen im Überblick

Einwohner 329 169 männlich
160 weiblich
Fläche 2,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Göppingen Außenstelle Geislingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2862

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73337

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Überkingen

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank