Finanzamt Bad Urach

Die Stadt Bad Urach im Kreis Reutlingen, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Bad Urach zugeordnet. Residents von Bad Urach können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei der Klärung von Lohnsteuerfragen zur Seite und informiert Sie über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Anliegen zuständig wird. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Die Bürger von Bad Urach profitieren von einem hilfsbereiten Service und einer kompetenten Beratung bei allen steuerlichen Fragen, die für sie von Bedeutung sind.

Bad Urach im Überblick

Einwohner 228 113 männlich
115 weiblich
Fläche 4,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Bad Urach

Adresse

Graf-Eberhard-Platz 7
72574 Bad Urach

Postfach 1149 , 72562 Bad Urach

Kontakt

Telefon 07125 158-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07125 158-300

Finanzamtsnummer

2889

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE08640000000064001501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72562, 72563, 72564, 72565, 72566, 72567, 72574

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Urach

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank