Finanzamt Bad Wimpfen

Bad Wimpfen, Stadt im Heilbronn-Kreis in Baden-Württemberg, zählt zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Heilbronn. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich auf die Expertise des Finanzamts verlassen. Wichtige Fristen und die notwendigen Belege sollten Sie im Blick haben, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Zudem ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner für Ihre Steuerbescheide. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändern, was eine rechtzeitige Abklärung erforderlich macht. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist und um alle notwendigen Informationen zu erhalten.

Bad Wimpfen im Überblick

Einwohner 117 59 männlich
58 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74201, 74206

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bad Wimpfen

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank