Finanzamt Badem

In der Gemeinde Badem, gelegen im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm zuständig. Wenn Sie in Badem wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Zudem stehen Ihnen die Fachleute des Finanzamts zur Verfügung, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben. Beachten Sie bitte die festgelegten Fristen für die Abgabe der Steuererklärung, um Nachzahlungen und andere mögliche Probleme zu vermeiden. Das Finanzamt ist auch für die Ausstellung von Steuerbescheiden und die Verwaltung Ihrer Belege verantwortlich. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder.

Badem im Überblick

Einwohner 6.508 3.232 männlich
3.276 weiblich
Fläche 18,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54657

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Badem

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank