Finanzamt Badenhard

In der Gemeinde Badenhard, die im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Koblenz für steuerliche Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie in Badenhard wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies direkt online oder in Papierform zu tun. Das Finanzamt Koblenz steht Ihnen zudem bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Seite, sei es zu Lohnsteuer, Fristen oder benötigten Belegen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig um die fristgerechte Einreichung zu kümmern, um eventuelle Strafen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich zieht. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um stets das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Auf diese Weise sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn es um steuerliche Belange geht.

Badenhard im Überblick

Einwohner 1.991 1.008 männlich
983 weiblich
Fläche 21,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 284

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56291

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Badenhard

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank