Finanzamt Bärweiler

In der Gemeinde Bärweiler, die im Kreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz liegt, sind die Bürger dem Finanzamt Bad Kreuznach zugeordnet. Das Finanzamt ist die zentrale Anlaufstelle für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und unterstützt Sie auch bei jeglichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Lohnsteueranfragen oder wenn Sie Informationen zu Ihren Steuerbescheiden benötigen, können Sie sich an das Finanzamt wenden. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde für Ihren Wohnort erreichen, besonders wenn ein Umzug bevorsteht. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Das Team des Finanzamts Bad Kreuznach hilft Ihnen, alle erforderlichen Belege zusammenzustellen und Ihre steuerlichen Anliegen kompetent zu klären.

Bärweiler im Überblick

Einwohner 2.758 1.375 männlich
1.383 weiblich
Fläche 6,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

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Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
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Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

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Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

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BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55606

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bärweiler

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank