Finanzamt Bahlingen am Kaiserstuhl

Bahlingen am Kaiserstuhl, gelegen im Kreis Emmendingen in Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Emmendingen betreut. In dieser Gemeinde haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder Lohnsteuer an die zuständige Behörde zu wenden. Es ist ratsam, die vorgegebenen Fristen zur Einreichung der Steuererklärung zu beachten, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Auch Fragen zu Steuerbescheiden und das Einreichen von Belegen werden bei Finanzamt Emmendingen geklärt. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Finder-Funktion. Bei einem Umzug weit über die Gemeindegrenzen hinaus kann es zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts kommen.

Bahlingen am Kaiserstuhl im Überblick

Einwohner 461 229 männlich
232 weiblich
Fläche 3,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Emmendingen

Adresse

Bahnhofstr. 3
79312 Emmendingen

Kontakt

Telefon 07641 450-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07641 450-350

Finanzamtsnummer

2805

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE31680000000068001507

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79351, 79353

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bahlingen am Kaiserstuhl

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank