Finanzamt Bahrenborstel

Die Gemeinde Bahrenborstel im Kreis Diepholz in Niedersachsen wird vom Finanzamt Sulingen betreut. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich zu Fragen der steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt hilft Ihnen auch bei der Klärung von Lohnsteuerfragen oder bei der Einsichtnahme in Ihre Steuerbescheide. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen, um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann bedeuten, dass sich Ihre steuerliche Zuständigkeit ändert. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln, nutzen Sie am besten unsere benutzerfreundliche Finanzamt-Suchfunktion.

Bahrenborstel im Überblick

Einwohner 1.080 553 männlich
527 weiblich
Fläche 31,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 33

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Sulingen

Adresse

Hindenburgstr. 16
27232 Sulingen

Postfach 1520 , 27226 Sulingen

Kontakt

Telefon 04271 87-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2345

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE DIEPHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Sulingen

IBAN: DE44291517000030101430

BIC: BRLADE21SYK

Zuständig für Postleitzahlen

27245

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bahrenborstel

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank