Finanzamt Baienfurt

Die Gemeinde Baienfurt, die im Ravensburg-Kreis in Baden-Württemberg liegt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Ravensburg. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt Ravensburg unterstützt Sie auch bei Lohnsteuerfragen und bringt Sie über die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen auf den neuesten Stand. Zudem können Steuerbescheide eingeholt und Belege eingereicht werden. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihre spezifische Wohnsituation zuständig ist, machen Sie Gebrauch von unserem Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die neuen Zuständigkeiten zu informieren, um Unklarheiten und Verzögerungen in Ihren steuerlichen Angelegenheiten zu vermeiden.

Baienfurt im Überblick

Einwohner 570 285 männlich
285 weiblich
Fläche 2,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Ravensburg

Adresse

Broner Platz 12
88250 Weingarten

Postfach 4062 , 88219 Weingarten

Kontakt

Telefon 0751 403-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0751 403-303

Finanzamtsnummer

2877

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE10630000000065001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

88251, 88252, 88255

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baienfurt

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank