Finanzamt Baierbach

In Baierbach, im Kreis Landshut, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Landshut für die steuerlichen Angelegenheiten der Einwohner zuständig. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Fragen zu weiteren Themen wie Lohnsteuer und steuerliche Veranlagung zu klären. Es ist besonders wichtig, die jeweiligen Fristen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Auch sollten Sie alle notwendigen Belege termingerecht einreichen. Bei einem Umzug innerhalb oder außerhalb der Gemeinde kann sich jedoch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist und wie Sie Ihre steuerlichen Anliegen optimal bearbeiten können.

Baierbach im Überblick

Einwohner 732 375 männlich
357 weiblich
Fläche 16,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 227

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Über 500 Finanzämter wachen über die Steuer

In Deutschland gibt es rund 540 Finanzämter, verteilt auf die 16 Bundesländer. Rechnet man Spezialbehörden für Steuerfahndung, Strafsachen und Betriebsprüfung mit, kommt man auf über 600 Ämter.

Quelle: smartsteuer

Landshut

Adresse

Maximilianstr. 21
84028 Landshut

Kontakt

Telefon 0871 8529-000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0871 8529-360

Finanzamtsnummer

9132

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Weitere TelefaxNrn: USt-VA: 0871 8529-301; Lohnsteuer-Anmeldung: 0871 8529-380; Steuerfahndungsstelle: 0871 8529-390

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

84171

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baierbach

?
Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank