Finanzamt Balderschwang

Balderschwang, eine malerische Gemeinde im Kreis Oberallgäu, Freistaat Bayern, wird vom Finanzamt Kempten-Immenstadt betreut. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die zuständigen Mitarbeiter wenden. Die Bearbeitung Ihrer Lohnsteuerangelegenheiten erfolgt ebenfalls über dieses Finanzamt. Beachten Sie die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung, um Verzögerungen zu vermeiden. Steuerbescheide und notwendige Belege spielen eine zentrale Rolle im Prüfprozess, sodass es ratsam ist, diese sorgfältig zu dokumentieren. Ein Umzug in eine andere Gemeinde bedeutet auch, dass möglicherweise ein neues Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Balderschwang verantwortlich ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder.

Balderschwang im Überblick

Einwohner 354 173 männlich
181 weiblich
Fläche 41,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 256

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Kempten-Immenstadt

Adresse

Rothenfelsstr. 18
87509 Immenstadt

Kontakt

Telefon 08323 801-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08323 801-2235

Finanzamtsnummer

9123

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 12.45 Uhr
Di. 07.30 – 12.45 Uhr
Mi. 07.30 – 12.45 Uhr
Do. 07.30 – 12.45 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE44720000000073401500

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

87538

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Balderschwang

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank