Finanzamt Balingen

Für die Stadt Balingen im Zollernalbkreis, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Balingen zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Antworten auf alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Außerdem wird Unterstützung bei der Lohnsteuer und anderen steuerlichen Angelegenheiten angeboten. Es ist ratsam, die gesetzten Fristen für die Abgabe der Steuererklärung im Blick zu behalten, um rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus können Bürger von Balingen ihre Steuerbescheide und relevanten Belege direkt beim Finanzamt einreichen. Ein Umzug innerhalb oder über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um dies zu überprüfen, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen hilft, das zuständige Finanzamt schnell zu identifizieren.

Balingen im Überblick

Einwohner 1.195 586 männlich
609 weiblich
Fläche 6,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Balingen

Adresse

Jakob-Beutter-Str. 4
72336 Balingen

Kontakt

Telefon 07433/970
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07433/972099

Finanzamtsnummer

2853

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE ZOLLERNALB

IBAN: DE90653512600024000110

BIC: SOLADES1BAL

Zuständig für Postleitzahlen

72301, 72302, 72303, 72304, 72305, 72306, 72307, 72308, 72309, 72310, 72311, 72312, 72322, 72323, 72332, 72334, 72336

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Balingen

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank