Finanzamt Baltrum

Die Insel Baltrum im Kreis Aurich, Niedersachsen, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Emden-Norden. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit den Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen vertraut zu machen und die notwendigen Belege zusammenzustellen. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie die für Ihren Wohnort zuständige Behörde leicht finden. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben kann. Das Finanzamt Emden-Norden bietet umfassende Informationen, um Ihnen bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.

Baltrum im Überblick

Einwohner 471 208 männlich
263 weiblich
Fläche 6,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 24

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Emden-Norden

Adresse

Ringstr. 5
26721 Emden

Postfach 1553 , 26695 Emden

Kontakt

Telefon 04921 934-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2358

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Emden-Norden

Bankverbindung

SPARKASSE EMDEN

Kontoinhaber: Finanzamt Emden-Norden

IBAN: DE05284500000000000026

BIC: BRLADE21EMD

Zuständig für Postleitzahlen

26572, 26573, 26574, 26579

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Baltrum

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank