Finanzamt Bammental

Bammental im Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Heidelberg zugeordnet. Die Steuerpflichtigen hier können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung holen. Das Finanzamt bietet umfassende Informationen rund um die Lohnsteuer und hilft Ihnen, die Einhaltung von Fristen zu gewährleisten. Bei der Einreichung von Steuerbescheiden oder Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts Heidelberg ebenfalls eine wertvolle Ressource. Ist Ihnen bewusst, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt? Um die richtige Behörde für Ihre steuerlichen Anliegen zu finden, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Heidelberg stellt somit eine wichtige Unterstützung für alle Bammentaler dar.

Bammental im Überblick

Einwohner 1.233 618 männlich
615 weiblich
Fläche 7,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Heidelberg

Adresse

Maaßstr. 32
69123 Heidelberg

Kontakt

Telefon 06221 7365-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06221 7365-190

Finanzamtsnummer

2832

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE30600501017421500168

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

69243, 69245

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bammental

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank