Finanzamt Barleben

Bürger der Gemeinde Barleben im Kreis Börde, Sachsen-Anhalt, wenden sich bei steuerlichen Fragen an das Finanzamt Haldensleben. Dieses Finanzamt bietet umfangreiche Unterstützung, sei es bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung oder bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch für Anliegen bezüglich Lohnsteuer und Steuerbescheide stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise dazu führen kann, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen dabei, schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden.

Barleben im Überblick

Einwohner 9.137 4.376 männlich
4.761 weiblich
Fläche 29,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Haldensleben

Adresse

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben

Postfach 10 02 09 , 39332 Haldensleben

Kontakt

Telefon 03904 482-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03904 482-4600

Finanzamtsnummer

3105

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Haldensleben

IBAN: DE42810000000081001510

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39176, 39178, 39179

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barleben

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Grundsteuer A 335%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank