Finanzamt Barnitz

Die Gemeinde Barnitz im Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein, gehört zum Finanzamt Stormarn. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Barnitz haben und Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung haben, finden Sie dort kompetente Ansprechpartner. Das Finanzamt unterstützt Sie auch beim Thema Lohnsteuer und informiert Sie über die relevanten Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Barnitz zuständig ist und um sicherzustellen, dass Sie alle Belege korrekt einreichen.

Barnitz im Überblick

Einwohner 849 440 männlich
409 weiblich
Fläche 11,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 9

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Stormarn

Adresse

Berliner Ring 25
23843 Bad Oldesloe

Kontakt

Telefon 04531 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04531 507-399

Finanzamtsnummer

2130

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird nur aus technischen Gründen beim Finanzamt Stormarn Bewertung für Grundsteuer 90 (2190) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Stormarn

IBAN: DE08200000000020201551

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

23858

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barnitz

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Grundsteuer A 303%
Grundsteuer B 319%
Gewerbesteuer 312%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank