Finanzamt Barnstädt

Die Gemeinde Barnstädt im Saalekreis, Sachsen-Anhalt, ist dem Finanzamt Merseburg zugeordnet. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden, die Ihnen gerne weiterhelfen. Um Fristen zur Einreichung der Steuererklärung einzuhalten und um sicherzustellen, dass alles reibungslos abläuft, ist es ratsam, sich rechtzeitig um Ihre Steuerangelegenheiten zu kümmern. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann zur Folge haben, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell und unkompliziert zu finden.

Barnstädt im Überblick

Einwohner 911 466 männlich
445 weiblich
Fläche 18,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 73

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Merseburg

Adresse

Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg

Postfach 13 51 , 06203 Merseburg

Kontakt

Telefon 03461 8224-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03461 8224-4600

Finanzamtsnummer

3112

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Merseburg

IBAN: DE22810000000080001509

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06268

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barnstädt

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank