Finanzamt Barnstedt

In Barnstedt, einer weiteren Gemeinde im Kreis Lüneburg in Niedersachsen, können sich die Bürger an das Finanzamt Lüneburg wenden. Für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit zur Verfügung. Sie können auch Informationen zur Lohnsteuer anfordern oder Unklarheiten zu Steuerbescheiden und den dazugehörigen Belegen klären. Um keine Fristen zu versäumen und um alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einzureichen, sollten Sie sich gut informieren. Auch ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um sicherzustellen, dass Sie stets die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Anliegen kontaktieren.

Barnstedt im Überblick

Einwohner 769 368 männlich
401 weiblich
Fläche 19,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 37

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Lüneburg

Adresse

Am Alt. Eisenwerk 4
21339 Lüneburg

Postfach 1540 , 21305 Lüneburg

Kontakt

Telefon 04131 305-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2333

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE LUENEBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Lüneburg

IBAN: DE10240501100000000018

BIC: NOLADE21LBG

Zuständig für Postleitzahlen

21406

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barnstedt

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank