Finanzamt Barsbüttel

Die Einwohner von Barsbüttel im Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein, können sich auf das Finanzamt Stormarn verlassen, wenn es um ihre steuerlichen Angelegenheiten geht. Egal, ob es darum geht, die Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären, das Finanzamt bietet umfangreiche Unterstützung. Sie erhalten dort Informationen zu Themen wie Lohnsteuer und den damit verbundenen Fristen. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann sich auch die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt ändern. Daher empfehlen wir Ihnen, unseren Finanzamt-Finder zu verwenden, um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Barsbüttel zuständig ist.

Barsbüttel im Überblick

Einwohner 13.302 6.479 männlich
6.823 weiblich
Fläche 24,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 10

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Stormarn

Adresse

Berliner Ring 25
23843 Bad Oldesloe

Kontakt

Telefon 04531 507-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04531 507-399

Finanzamtsnummer

2130

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer: Aufgabe wird nur aus technischen Gründen beim Finanzamt Stormarn Bewertung für Grundsteuer 90 (2190) durchgeführt.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Stormarn

IBAN: DE08200000000020201551

BIC: MARKDEF1200

Zuständig für Postleitzahlen

22881, 22882, 22883, 22885

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barsbüttel

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank