Finanzamt Barsinghausen

In Barsinghausen, einer Stadt in der Region Hannover in Niedersachsen, ist das Finanzamt Hannover-Land I für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich beraten lassen, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben. Das Team des Finanzamts steht Ihnen bei der Klärung von Fristen und der Bearbeitung von Steuerbescheiden hilfreich zur Seite. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen.

Barsinghausen im Überblick

Einwohner 33.941 16.621 männlich
17.320 weiblich
Fläche 102,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 47

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Hannover-Land I

Adresse

Göttinger Chaus. 83
30459 Hannover

Postfach 910320 , 30423 Hannover

Kontakt

Telefon 0511 419-1
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2323

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE

Kontoinhaber: Finanzamt Hannover-Land I

IBAN: DE41250500000101342434

BIC: NOLADE2HXXX

Zuständig für Postleitzahlen

30890

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barsinghausen

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Grundsteuer A 620%
Grundsteuer B 620%
Gewerbesteuer 480%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank