Finanzamt Barßel

In der Gemeinde Barßel, die im Kreis Cloppenburg in Niedersachsen liegt, ist das Finanzamt Cloppenburg für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Die Bürger von Barßel können ihre Einkommensteuererklärung direkt im Finanzamt einreichen und sich über alle Aspekte der steuerlichen Veranlagung informieren. Bei Fragen zu Lohnsteuer oder Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamtes zur Verfügung, um Unterstützung zu leisten. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug kann die Zuständigkeit des Finanzamtes ändern, weshalb es wichtig ist, dies im Auge zu behalten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um für Ihren Wohnort in Barßel das zuständige Finanzamt herauszufinden.

Barßel im Überblick

Einwohner 13.780 6.835 männlich
6.945 weiblich
Fläche 84,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 32

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Cloppenburg

Adresse

Zur Basilika 1
49661 Cloppenburg

Postfach 1680 , 49646 Cloppenburg

Kontakt

Telefon 04471 887-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2356

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

LANDESSPARKASSE ZU OLDENBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Cloppenburg

IBAN: DE48280501000080402100

BIC: SLZODE22XXX

Zuständig für Postleitzahlen

26671, 26672, 26676

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barßel

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank