Finanzamt Barum

Die Gemeinde Barum, im Kreis Uelzen gelegen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Uelzen-Lüchow. Wenn Sie in Barum wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie direkt beim Finanzamt Unterstützung erhalten. Auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege und Fristen im Blick zu behalten, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steueranliegen sicherzustellen. Unsere praktischen Finanzamt-Finder unterstützen Sie dabei, die nötigen Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt zu finden. Bedenken Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat, weshalb Sie sich gut informieren sollten.

Barum im Überblick

Einwohner 764 379 männlich
385 weiblich
Fläche 22,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 44

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Uelzen-Lüchow

Adresse

Am Königsberg 3
29525 Uelzen

Kontakt

Telefon 0581 803-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2347

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE UELZEN LUECHOW-DANNENBERG

Kontoinhaber: Finanzamt Uelzen-Lüchow

IBAN: DE40258501100000000026

BIC: NOLADE21UEL

Zuständig für Postleitzahlen

29576

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barum

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank