Finanzamt Barwedel

Die Gemeinde Barwedel im Kreis Gifhorn, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gifhorn. Bewohner von Barwedel können ihr Einkommensteuererklärung sowohl direkt beim Finanzamt einreichen als auch über einen Steuerberater abwickeln lassen. Das Finanzamt gibt Ihnen auch Auskunft zu Themen wie Lohnsteuer, steuerlicher Veranlagung und den Abläufen bezüglich Steuerbescheiden. Bei Fragen, die über die üblichen Informationen hinausgehen, steht Ihnen das kompetente Team des Finanzamts zur Seite. Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamts erforderlich ist. Mit unserem praktischen Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Barwedel zuständig ist.

Barwedel im Überblick

Einwohner 978 489 männlich
489 weiblich
Fläche 19,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 51

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Ein hauptberuflicher Torwarttrainer durfte prüfen lassen, ob sein Sky-Bundesliga-Abo (46,90 €/Monat) als Werbungskosten absetzbar ist. Der Bundesfinanzhof entschied 2019: Bei tatsächlich beruflicher Nutzung ist das möglich – das Finanzgericht solle sogar Spieler und Trainerkollegen als Zeugen vernehmen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 24/16

Gifhorn

Adresse

Braunschw. Str. 6
38518 Gifhorn

Postfach 1249 , 38502 Gifhorn

Kontakt

Telefon 05371 800-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2319

Öffnungszeiten

Servicestelle Gifhorn:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE CELLE-GIFHORN-WOLFSBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Gifhorn

IBAN: DE71269513110011009958

BIC: NOLADE21GFW

Zuständig für Postleitzahlen

38476

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Barwedel

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank