Finanzamt Bassenheim

In der Gemeinde Bassenheim, die im Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Koblenz für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Die Bürger von Bassenheim können ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Koblenz einreichen und erhalten hier auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, alle Belege vollständig vorzubereiten und die Fristen zur Einreichung zu beachten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Nutzen Sie daher unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um schnell zu Ihrem zuständigen Finanzamt zu gelangen.

Bassenheim im Überblick

Einwohner 237.460 113.047 männlich
124.413 weiblich
Fläche 153,0 km²
Gemeindetyp Stadtkreis
Bundestagswahlkreis 281

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56220

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bassenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank