Finanzamt Bayerbach b.Ergoldsbach

Die Gemeinde Bayerbach b.Ergoldsbach im Kreis Landshut, Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Landshut als zuständige Behörde. Wenn Sie als Einwohner Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Fragen zur Lohnsteuer haben, ist das Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Es ist ratsam, alle Belege rechtzeitig einzureichen und die dafür geltenden Fristen im Auge zu behalten. Darüber hinaus sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Umzug über die Gemeindegrenze hinweg einen Wechsel zu einem anderen Finanzamt nach sich ziehen könnte. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen schnell die entsprechenden Informationen liefert.

Bayerbach b.Ergoldsbach im Überblick

Einwohner 1.993 1.016 männlich
977 weiblich
Fläche 25,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 227

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Landshut

Adresse

Maximilianstr. 21
84028 Landshut

Kontakt

Telefon 0871 8529-000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0871 8529-360

Finanzamtsnummer

9132

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Weitere TelefaxNrn: USt-VA: 0871 8529-301; Lohnsteuer-Anmeldung: 0871 8529-380; Steuerfahndungsstelle: 0871 8529-390

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

84092

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bayerbach b.Ergoldsbach

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank